Bei der Dämmung von Lüftungsleitungen muß zwischen drei verschiedenen Fällen differenziert werden:

Transport kalter Luft (Außen- und Fortluftleitung)

Um Kondensat auf der Außenseitung der Rohrleitungen zu vermeiden muß mit dampfdiffusionsdichter Dämmung ummantelt werden (z.B. Armaflex, evtl. auch diffusionsoffenes Material mit einer reißfesten, dampfdichten, perfekt abgeklebten Ummantelung). Als Schutz gegen Kondensation ist eine Dämmdicke von ca. 15 mm in der Regel ausreichend.

Transport warmer Luft durch kalte Räume (Zu- und Abluftleitung)

Hier muß vor Wärmeverlusten geschützt werden. Gleichzeitig muß die Dämmung verhindern, daß auf der Innenseite derAbluftleitung Kondensat entsteht. Da die Umgebung kälter als das Rohr ist, ist keine Durchfeuchtung der Dämmung zu befürchten. Es können deshalb auch nicht diffusionsdichte Materialien verwendet werden. Die Dämmdicke hängt von der Umgebungstemperatur ab. Handelt es sich um die Aussentemperatur (ungedämmter Dachspitz,etc.) ist eine Dämmung von 50 mm sinnvoll. Im unbeheizten Keller kann die Dämmung dagegen wesentlich dünner sein.

Transport warmer Luft in warmer Umgebung

Hier kann eigentlich auf eine Dämmung verzichtet werden. Soll die Leitung z.B. eingeputzt werden, so empfehlen wir zum Schutz der Leitung vor eventuellen chemischen Bestandteilen des Putzes sowie zur Schallentkopplung eine dünne Ummantelung (wenige mm) anzubringen. Die Beschaffenheit sollte so sein, daß eine Trennung von Leitung und Putz in der Praxis erhalten bleibt (Putz sollte nicht wesentlich in das Material eindringen).
Beachten Sie bitte v.a. die Anschlußstellen. Bei ungedämmten Außenwanddurchführungen muß z.B. die Dämmung nach 1. bis in die kalten Bereiche der Aussenwand verlegt werden.